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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Daytona Workwear GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Aufträge zwischen der Daytona Workwear GmbH und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für Firmenkunden, Institutionen, Vereine und Organisationen, die Arbeits-, Berufs- oder Firmenbekleidung, Schuhwerk, Veredelungen oder Sonderanfertigungen bei uns beziehen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

 

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden an uns zu richten sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder Schriftform).

 

(4) Wir speichern und verarbeiten Kundendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Diese werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung von Geschäftsprozessen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.

 

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigen oder die Leistung tatsächlich ausführen.

 

(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Daytona Workwear GmbH.

 

(3) Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache.

 

 

 

§ 3 Lieferung, Leistung und Verfügbarkeit

 

(1) Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart. Angaben hierzu sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

 

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager Altendorf (SZ), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch kann der Versand durch uns organisiert werden; die Versandart und der Frachtführer werden von uns nach bestem Ermessen gewählt.

 

(3) Sollte ein Artikel oder Material nicht verfügbar sein, informieren wir den Kunden umgehend und bieten eine gleichwertige Alternative oder eine Nachlieferung an.

 

 

 

§ 4 Höhere Gewalt

 

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die unsere Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Materialmangel, Streik, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen von Zulieferern), ruhen unsere Pflichten für die Dauer der Beeinträchtigung. Sollten sich die Umstände wesentlich verändern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

 

(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder weiterveräussern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an uns ab.

 

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben. Bei grösseren Projekten oder Sonderanfertigungen gelten individuell vereinbarte Konditionen.

 

(2) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen und die Sperrung weiterer Lieferungen vor.

 

(3) Bei Erstaufträgen, Sonderproduktionen oder grösseren Auftragswerten kann Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangt werden.

 

 

 

§ 7 Mängel und Gewährleistung

 

(1) Der Kunde hat die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.

 

(3) Ansprüche auf Mängel entfallen, wenn die Beanstandung nicht rechtzeitig erfolgt oder die Ware nach der Übergabe verändert oder unsachgemäss behandelt wurde.

 

 

 

§ 8 Haftung

 

(1) Für Schäden haften wir nur, soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

 

 

 

§ 9 Urheberrechte und Muster

 

(1) An sämtlichen von uns erstellten Entwürfen, Skizzen, Stickprogrammen, Druckvorlagen, Bildern und Texten behalten wir das Urheberrecht. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder kopiert, verändert noch an Dritte weitergegeben werden.

 

(2) Vom Kunden übermittelte Logos oder Daten werden ausschliesslich zur Herstellung der beauftragten Produkte verwendet. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

 

 

 

§ 10 Verjährung

 

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren ein Jahr nach Lieferung oder Leistung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

 

 

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Altendorf (SZ), soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Daytona Workwear GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Aufträge zwischen der Daytona Workwear GmbH und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für Firmenkunden, Institutionen, Vereine und Organisationen, die Arbeits-, Berufs- oder Firmenbekleidung, Schuhwerk, Veredelungen oder Sonderanfertigungen bei uns beziehen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

 

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden an uns zu richten sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder Schriftform).

 

(4) Wir speichern und verarbeiten Kundendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Diese werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung von Geschäftsprozessen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.

 

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigen oder die Leistung tatsächlich ausführen.

 

(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Daytona Workwear GmbH.

 

(3) Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache.

 

 

 

§ 3 Lieferung, Leistung und Verfügbarkeit

 

(1) Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart. Angaben hierzu sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

 

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager Altendorf (SZ), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch kann der Versand durch uns organisiert werden; die Versandart und der Frachtführer werden von uns nach bestem Ermessen gewählt.

 

(3) Sollte ein Artikel oder Material nicht verfügbar sein, informieren wir den Kunden umgehend und bieten eine gleichwertige Alternative oder eine Nachlieferung an.

 

 

 

§ 4 Höhere Gewalt

 

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die unsere Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Materialmangel, Streik, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen von Zulieferern), ruhen unsere Pflichten für die Dauer der Beeinträchtigung. Sollten sich die Umstände wesentlich verändern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

 

(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder weiterveräussern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an uns ab.

 

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben. Bei grösseren Projekten oder Sonderanfertigungen gelten individuell vereinbarte Konditionen.

 

(2) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen und die Sperrung weiterer Lieferungen vor.

 

(3) Bei Erstaufträgen, Sonderproduktionen oder grösseren Auftragswerten kann Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangt werden.

 

 

 

§ 7 Mängel und Gewährleistung

 

(1) Der Kunde hat die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.

 

(3) Ansprüche auf Mängel entfallen, wenn die Beanstandung nicht rechtzeitig erfolgt oder die Ware nach der Übergabe verändert oder unsachgemäss behandelt wurde.

 

 

 

§ 8 Haftung

 

(1) Für Schäden haften wir nur, soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

 

 

 

§ 9 Urheberrechte und Muster

 

(1) An sämtlichen von uns erstellten Entwürfen, Skizzen, Stickprogrammen, Druckvorlagen, Bildern und Texten behalten wir das Urheberrecht. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder kopiert, verändert noch an Dritte weitergegeben werden.

 

(2) Vom Kunden übermittelte Logos oder Daten werden ausschliesslich zur Herstellung der beauftragten Produkte verwendet. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

 

 

 

§ 10 Verjährung

 

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren ein Jahr nach Lieferung oder Leistung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

 

 

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Altendorf (SZ), soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.